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Wohnbauförderung

Wichtiger Hinweis:

Gesetzesänderung zur Flächenberechnung ab 10. Mai 2010 in Kraft !


Zum Bau / Kauf eines Wohnobjektes wird ein zinsloses Darlehen gewährt, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hauptaufgaben der Wohnbauförderung sind:

  • die Beratung der Antragsteller
  • die Bearbeitung der Anträge
  • das Ausmessen der geförderten Objekte
  • die jährliche Rechnungsstellung

Mietbeiträge


Einkommensschwache Familien werden mit einem Beitrag zur Miete unterstützt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Amt für Wohnungswesen ist zuständig für:

  • die Beratung der Antragsteller
  • die Bearbeitung der Anträge
  • die Auszahlung der Mietbeiträge
  • die jährliche Überprüfung der Einkommenssituation

                         

 

 
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Amt für Wohnungswesen (AWW)
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